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Ab 80 dB(A) Lautstärke muss ein Arbeitgeber seinen Mitarbeitern einen geeigneten Gehörschutz anbieten. Das sagt auch die EG-Richtlinie vom März 2007.
Gehörschutz gehört demnach zur persönlichen Schutzausrüstung (PSA) Ihrer Mitarbeiter.
Ein guter Gehörschutz muss sowohl die Ohren zuverlässig dämmen als auch hygienisch und griffbereit am Platz sein.
Die Schutzbrille GRAU TSR lässt 22% des Lichtes durch und absorbiert 99,9% der UV-Strahlen bis zu 385 nm.
Sie eignet sich hervorragend für Arbeiten im Freien, wo grelles Sonnenlicht das Auge schnell ermüdet.
Darüber hinaus entspricht sie den Erfordernissen der Verkehrssicherheit.
Die Atemschutzmaske FFP3 ist mit einem Ausatemventil ausgestattet und wird aus weißem Polypropylen angefertigt.
Diese Atemschutzmaske hat eine Dichtlippe und eine regulierbare Bebänderung, so dass Mund und Nase hervorragend abgedichtet sind.